Was unterscheidet die Landschaftsarchitektur und die Freiraumplanung eigentlich voneinander? Im Grunde genommen gar nichts! Nur die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI) spricht nicht von Landschaftsarchitektur, sondern von Freianlagen und Freiraumplanung. Und da wir uns als Schnittstelle verstehen, die alle Beteiligten einbindet, haben wir beide Fachbegriffe in unseren Leistungen aufgeführt. Frei nach dem Motto: Wer suchet, der findet – Uns!

- Wohnanlagen
- Verwaltungs- und Gewerbebauten
- Bildungs- und Sozialeinrichtungen
- Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Kitas und Spielplätze
- Kirchen und Friedhöfe
- Gärten und Parks
- Infrastruktur- und Parkraumprojekte
- Regenwasserbewirtschaftungskonzepte
- Wettbewerbe
Grosser-Seeger & Partner mbB
Fürther Straße 27
90429 Nürnberg
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T: 0911 / 310 427 -10
E: info@grosser-seeger.de
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