Stadtplanung bedeutet bei uns nicht nur großmaßstäbliches Entwerfen von neuen Quartieren in fernen Megacities. Unsere Kolleg*innen beschäftigen sich mit viel mehr als der Positionierung von Gebäuden, Straßen oder Grünflächen – sie schaffen die Voraussetzungen, damit diese überhaupt Wirklichkeit werden können.
Kommunale Bauleitplanung ist die Grundlage für jede daraus abgeleitete Baugenehmigung. Viele Städte und Gemeinden unterstützen wir bei dieser hoheitlichen Aufgabe. Dabei müssen viele Faktoren und Belange berücksichtigt und abgewogen werden. Schließlich entsteht mit der Satzung eines Bebauungsplanes geltendes Recht. Unsere Kollegen*innen der Stadt- und Landschaftsplanung schaffen so die Basis für fast alle unsere weiteren Tätigkeitsbereich.
- Flächennutzungspläne (FNP)
- Bebauungspläne (BP)
- Satzungen nach §§ 34, 35 BauGB
- Städtebauliche Studien und Konzepte
- Machbarkeitsstudien
- Rahmenpläne
- Gestaltungsleitbilder
- Vorbereitende Untersuchungen
- Wettbewerbe
- Regenerative Energien
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